BVfK-Wochenendticker 1. Juli 2017

  aktuell - anspruchsvoll - authentisch

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Der Kfz-Branche geht es gut bis sehr gut!

 

Globalisierung + Digitalisierung + Klimaschutz + Konzernmacht + Verbraucherschutz = Die Naturgewalten der Kfz-Branche.

 

WARNMELDUNG: Erneute Hacker-Angriffe auf tausende Systeme weltweit.

 

Meilenstein der Woche: EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Google.

 

Gesetz gegen Hasskommentare im Internet – Strafen bis zu 50 Millionen Euro.

 

BVfK-Bankencheck: Wie zufrieden sind die BVfK-Mitglieder mit den Finanzdienstleistern?

 

MeinAuto local nimmt Bestandsfahrzeuge ins Visier

 

AUTOMOBILWOCHE: "BVfK wirft Hyundai absichtliches Missverständnis vor"

 

BVfK trifft Mr. ATZ - Robin Hood der freien Werkstätten

 

Mitgliedervorteile: Exklusivangebot für BVfK-Mitglieder: AHB - Schlüsseltresor 

 

Veranstaltungstipp: 45. AvD-Oldtimer-Grand-Prix

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 27: Wir bohren dicke Bretter!

 

Terminkalender: +++ BVfK-IAA-Händlerabend +++ BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE +++ Autorechtstag und BVfK-JAHREKONGRESS 2018 +++

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Mietwageneigenschaft = wertmindernder Faktor?!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der Kfz-Branche geht es überwiegend gut bis sehr gut. Es gibt nicht wenige Hersteller und davon abhängende Unternehmen, welche die besten Ergebnisse aller Zeiten erwirtschaften. Da sind nur wenige Wolken am sonst strahlend blauen Himmel.

Dennoch rumort und brodelt es leise im Untergrund und wieder einmal haben die Schönwetterredner vergessen, neben den Meteorologen auch die Seismologen zu befragen, die sich mit Unterirdischem, wie etwa tektonischen Verschiebungen und Spannungen befassen - mithin den Ursachen von Erdbeben und Tsunamis.

Das hatten auch die gerade vor Gericht stehenden Erbauer des Atomkraftwerks in Fukushima vergessen und so braute sich vor sechs Jahren unter der inzwischen zur schrecklichen Wirklichkeit gewordenen „strahlenden“ Oberfläche vernichtendes Unheil zusammen.

Auch im internationalen Kfz-Geschäft verschieben sich kontinuierlich die tektonischen Platten - allerdings ohne, dass die Gläser des im Sonnenlicht funkelnden Champagners anfangen, ein warnendes Klirren von sich zu geben.

Und es ist auch hier, wie in der Natur: Wer die Erdbebengefahr ignoriert und sparsam gebaut hat, steht plötzlich für den Trümmern seiner Existenz.

Wer nun die Naturgewalten beschimpft, macht den nächsten Fehler, denn die kann man nicht bekämpfen, sondern nur studieren und dann lernen, mit ihnen umzugehen.

Die das Kfz-Geschäft beeinflussenden Naturgewalten sind schnell ausgemacht:

Globalisierung - Digitalisierung - Klimaschutz - Konzernmacht - Verbraucherschutz.

All diese Elemente haben gemeinsam, dass sie kontinuierlich und meist unmerklich in Bewegung sind und nur gelegentlich die zerstörerische Gewalt von Erdbeben und Tsunamis erahnen oder zu Tage treten lassen. 

- Die Globalisierung vernichtete seit einigen Jahrzehnten Arbeitsplätze in Wohlstandsländern mit erfolgreich, gleichwohl wenig perspektivisch arbeitenden Gewerkschaften.

- Die Digitalisierung hat zunächst 10 Jahre den freien Kfz-Handel zulasten des Vertragshandels gefördert, jetzt sind die IT-Anbieter und Herstellerkonzerne an der Reihe und vernichten den Speckgürtel des Kfz-Geschäfts und alles, was man nicht mehr braucht oder glaubt, nicht mehr zu brauchen. Der Roboter als Autoverkäufer ist bereits Realität und er kann vieles besser, als die meisten seiner Kollegen aus Fleisch und Blut.

- Der Klimaschutz ist eine dringende Notwendigkeit wie auch gleichzeitig ein Riesen-Geschäftsmodell und dient nicht nur dem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe zur Existenzsicherung. Die Politik agiert regelmäßig im gigantischen Kräftefeld zwischen Arbeitsplätze-sichernder Industrie und Grüner Lobby und bringt dabei eher verzweifelt Gesetze und Vorschriften auf dem Weg, die unklar formuliert sowie leicht zu umgehen sind und so schließlich zum Futter für Juristen werden. Die Pkw-EnVKV, wie auch der Diesel-Skandal dürften wohl seit langem zur größten Gelddruckmaschine für Abmahnvereine und Rechtsanwälte geworden sein.

- Wer die Macht der Konzerne studieren will, findet hierfür nicht nur bei eBay/mobile und Hyundai genügend Material. Die größte und sich mit hoher Geschwindigkeit bewegende tektonische Platte dürfte Google heißen, was die deutschen und europäischen Wettbewerbshüter inzwischen auf den Plan gerufen haben. Die jüngst verhängte Milliardenstrafe ist ein Meilenstein und gibt Hoffnung.

- Last, but not least der Verbraucherschutz, denn auch er nährt und beschäftigt inzwischen deutlich mehr Schutztruppen, als benötigt werden. Er unterscheidet sich von den übrigen Gewalten lediglich durch fehlende Eruptionen und vernichtet das Geld von Unternehmen beziehungsweise am Ende von Verbrauchern schleichend, denn die rundum-sorglos-Wohlfühltemperatur, die vom dauerhaltbaren Gebrauchtwagen ausgeht, kostet Geld und nur wem die Fähigkeit zum kaufmännischen Denken fehlt, glaubt noch an den Geldspeicher von Dagobert Duck, dessen Inhalt es gerechterweise gleichmäßig zu verteilen gilt.

Soweit, verehrte BVfK-Mitglieder eine kurze Bestandsaufnahme vom Leuchtturm am Bundeskanzler Platz in Bonn. Vieles, von dem was geschieht, liegt täglich auf unseren Schreibtischen. Wir kümmern uns regelmäßig um hunderte von Einzelfälle unserer Mitglieder eben so, wie um die Großwetterlage und nicht zuletzt auch die tektonischen Platten, an denen wir empfindliche Seismografen montiert haben, um die Statik Ihrer Autohäuser besser berechnen zu können und auch die Unwetter-Vorhersagen präzisieren zu können.

Zum Abschluss ein Tipp: Bierkrüge sind stabiler als Champagnergläser und Flachbauten stürzen nicht so schnell ein, wie Wolkenkratzer!

In diesem Sinne:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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WARNMELDUNG: Erneute Hacker-Angriffe auf tausende Systeme weltweit. 

Erst vor einigen Tagen gab es wieder einen weltweit angelegten Hackerangriff. Vielleicht hat es der ein oder andere mitbekommen, das mit dem Verschlüsselungstrojaner "Petya" wieder einmal erfolgreich Systeme von großen Unternehmen lahmgelegt wurden und über Bitcoins Lösegeld erpresst wurde. Auch wenn es uns in Deutschland dieses mal weniger betraf, ist die die Gefahr, die von Hackern ausgeht und der Schaden, den die Angriffe anrichten nicht zu unterschätzen. 

Schützen Sie Ihre Systeme!

Achten Sie darauf, dass Sie effiziente und aktuelle Anti-viren-Software einsetzen und sorgen Sie für regelmäßige Backups Ihrer Systeme.

Gehen Sie vorsichtig mit E-Mails um und vermeiden Sie das Öffnen von Links oder Anhängen von unbekannten Absendern, auch wenn diese noch so professionell und vertrauenswürdig aussehen. 

In Ihrem Browser, am besten den Flash-Player nur eingeschränkt oder gar nicht aktivieren. 

Und wenn Sie doch einmal betroffen sind, gilt immer als erste Maßnahme, den infizierten PC sofort vom Netz zu trennen und auszuschalten. Erfahrene IT-Unternehmen können meistens den entstandenen Schaden reparieren. Aber es gilt nach wie vor: Proaktiver Schutz ist die beste Maßnahme und auf jeden Fall auch die günstigere.

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Meilenstein der Woche: EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Google. 

2,42 Milliarden Euro Strafe verhängte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager  gegen den Internet-Giganten Google, da dieser seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbrauche. Google muss sein System nun innerhalb von 90 Tagen ändern, sonst drohen weitere Strafen von bis zu 5 Prozent vom Tagesumsatz - macht rund 11 Millionen Euro pro Tag!

Es geht um die Platzwahl in der Shopping-Suche von Google. Hier werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Hierin sieht die EU-Kommission eine widerrechtliche Bevorzugung eigener Google-Dienste. Treffer mit Produktvergleichen der Konkurrenz kämen erst viel später, wo sie seltener angeklickt würden.  

Die Auswirkungen für Google können weit über die Shopping-Suche hinausgehen. "Die heutige Entscheidung ist ein Präzedenzfall", so die EU-Kommission und will auch andere Dienste unter die Lupe nehmen.

Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro aus dem Jahr 2009 gegen den Chipkonzern Intel. Google will sich wie Intel gegen die Strafe wehren und kritisiert, die Kommission berücksichtige nicht die Rolle von Amazon.

Einen wesentlichen Anteil an dieser lange und gründlich vorbereiteten Maßnahme hat im Übrigen auch das deutsche Bundeskartellamt. Hier wird dem Thema Kartellmissbrauch regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Der BVfK führt dementsprechend regelmäßige Konsultationen mit den Wettbewerbsbehörden in Bonn und in Brüssel über die den Kfz-Handel betreffenden Sorgen und Probleme.

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Gesetz gegen Hasskommentare im Internet – Strafen bis zu 50 Millionen Euro.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde, nicht eindeutige Fälle mit einer Frist von 7 Tagen zu löschen oder zu sperren. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Justizminister Maas: „Das verbale Faustrecht im Internet wird nun beendet!“ Der BVfK begrüßt, dass der Frage der so genannten Störerhaftung nun endlich mehr Bedeutung zukommt. Die BVfK-Juristen prüfen die Auswirkungen des Gesetzes auf die Kontrollpflichten der Kfz-Internetbörsen.

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BVfK-Bankencheck: Wie zufrieden sind die BVfK-Mitglieder mit den Finanzdienstleistern?

Bitte schenken Sie der Verbandsarbeit Ihre BVfK wenige Minuten Ihrer Zeit und helfen uns, die Interessenvertretung noch effizienter zu gestalten.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zu den wichtigen Fragen wie den Konditionen zur Ankaufs- und Absatzfinanzierung und auch beim Leasing, zur Zuverlässigkeit und Perfektion der Prozesse, Erreichbarkeit und Engagement Ihrer Ansprechpartner, Flexibilität bei Kreditentscheidungen und kurzfristigem Liquiditätsbedarf. Ganz wichtig auch: Was können der BVfK und die Banken im Bereich Finanzdienstleistung besser machen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier geht’s zur Umfrage: https://www.bvfk.de/bvfk-bankencheck/

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MeinAuto local jetzt auch mit Bestandsfahrzeugen

MeinAuto local erweitert sein Angebot für Händler und ermöglicht ab sofort neben dem Bestellfahrzeug-Angebot die Integration von Bestandsfahrzeugen.

Darüber hinaus wird der Fahrzeugbestand gezielt relevanten Kaufinteressenten angeboten, die ihre Kaufabsicht bereits gegenüber MeinAuto.de geäußert und umfangreiche Informationen zu ihrem bevorstehenden Fahrzeugkauf hinterlassen haben. Auf Basis des Kundenwunsches zum Bestellfahrzeug werden systemseitig passende Fahrzeuge aus dem Bestand des Händlers zugeordnet und automatisch dem bearbeitenden Verkäufer für ein Angebot vorgeschlagen.

„Wir machen es den Händlern sehr einfach, ihren Fahrzeugbestand gezielt und direkt einer relevanten Kundschaft zu präsentieren“, ergänzt Alexander Bugge, Geschäftsführer von BVfK-Mitglied MeinAuto.de.

www.meinauto.de

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"...Der Streit um die Gültigkeit der Fünf-Jahres-Garantie bei aus dem freien Handel bezogenen Hyundai-Neuwagen geht in die nächste Runde. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) wirft dem Importeur vor, durch seine Kommunikation nach innen und außen den Eindruck zu erwecken, dass EU-Neuwagen von der Garantie ausgenommen seien, was nach Ansicht des BVfK allerdings nicht zutrifft..." so die AUTOMOBILWOCHE in ihrer Online-Meldung vom vergangenen Dienstag.

Den Original-Artikel finden Sie hier:

>>> automobilwoche--bvfk-wirft-hyundai-absichtliches-missverstaendnis-vor

Das Schreiben des BVfK an die Hyundai-Vertragshändler finden Sie hier (vorher einloggen www.bvfk.de/mein-bvfk/ ):

>>> BVfK-Schreiben vom 21-06-2017 an Hyundai-Vertragshändler

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BVfK trifft Mr. ATZ - Robin Hood der freien Werkstätten

"Siegeszug der Außenseiter" titelte DER SPIEGEL am 6.11.2001 über die Freien Autowerkstätten, die immer mehr Kunden gewinnen. Manfred Kaufhold aus Herdecke bei Dortmund sah man beim Hamburger Magazin damals gar als Robin Hood der Freien Werkstätten. Unter dem Dachbegriff "Mr. ATZ" setze der Reserveoffizier der Luftwaffe laut Spiegel seit 1989 mit militärstrategischem Kalkül ("wen ich nicht bekämpfen kann, den mache ich zu meinem Verbündeten") weniger auf den Kampf gegen die Hersteller, sondern auf eine Zusammenarbeit, die beiden Seiten nützen könnte. 

Seit dem Spiegel-Bericht sind nun weitere 16 Jahre vergangen und es ist gelungen, bereits die nächste Robin-Hood-Generation an den Start zu bringen. Am vergangenen Donnerstag war daher Mr.-ATZ-Junior Marius Kaufhold und der Freie-Werkstatt-Verlagsvize Joscha Dünwald zum intensiven Gedankenaustausch beim BVfK in Bonn. Thema waren u.a. das Kundenbewertungssystem Werkstatt des Vertrauens und Pläne für ein ähnliches alternatives Bewertungssystem für die Kunden von Kfz-Händlern. BVfK und die Mister-ATZ–Gruppe haben viele Gemeinsamkeiten erkannt und eine engere Zusammenarbeit verabredet.

www.misteratz.de       www.freiewerkstatt.de

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Mitgliedervorteile: Exklusivangebot für BVfK-Mitglieder:  AHB - Schlüsseltresor

Der AHB-Schlüsseltresor bietet Ihnen einen sicheren Aufbewahrungsort für Ihre Autoschlüssel.

Das bis zum 17.Juli 2017 zetlich begrenzte AHB-Sonderangebot exklusiv für BVfK-Partner:

AHB-Schlüsseltreso mit 120 Haken statt 595,- zum Sonderpreis von 499,-- EUR

zzgl. 19% MwSt. Best. Nr.: 430 120 581     

www.ahb-international.com

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Veranstaltungstipp vom BVfK-Oldtimerbeauftragten Wolfgang Schreier:

Vom 11. – 13. August 2017 findet der 45. AvD-Oldtimer-Grand-Prix auf dem Nürburgring statt. Der AvD-Oldtimer-Grand-Prix gilt als eines der traditionsreichsten Oldtimer-Festivals in Europa und bildet damit den Höhepunkt der historischen Motorsport-Saison in Deutschland. Mit rund 500 historischen Rennwagen von Ende der 20er bis Anfang der 80er Jahre bietet er eine Zeitreise durch die internationale Motorsportgeschichte.

Weitere Information  www.avd-oldtimer-grand-prix.de

Kontakt zum BVfK-Oldtimerbeauftragten w.schreier@bvfk.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

Unabhängigkeitserklärung Teil 27:

Im Grund genommen waren es diese Woche zwei Meilensteine, welche die Unabhängigkeit des freien Kfz-Handels im Internet gefördert haben. Der BVfK ist stolz, hierzu etwas nach dem Motto: "Wir bohren dicke Bretter" beigetragen zu haben. Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (welch ein Name!), wie auch die Milliarden-Strafe aus Brüssel stärken den Freien Kfz-Handel und belohnen die IT- und Rechtsexperten des BVfK für ihre Arbeit.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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BVfK-Terminkalender:

14. September 2017 - BVfK-IAA-Händlerabend in Bad Homburg

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Mietwageneigenschaft = wertmindernder Faktor?!

Bild links: Fast ausnahmslos "Blech-Juristen" beim Autorechtstag 2017. Dialoge und Kompetenz, von der die BVfK-Mitglieder profitieren.

 

Das LG Hamburg hat mit seinem Urteil vom 28.10.2016 klargestellt, dass die Mietwageneigenschaft eines gebrauchten Fahrzeugs auch ungefragt offenbart werden muss.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer von einem KfZ-Händler einen gebrauchten Nissan mit einer Laufleistung von ca. 15.000 km. Das Fahrzeug wurde ca. 8 Monate zuvor auf eine Autovermietung zugelassen. Die Fahrzeugpapiere mit dem Eintrag der Vorbesitzers (Mietwagenfirma) haben bei den Vertragsverhandlungen nicht vorgelegen. Auch wurde die Mietwageneigenschaft in der zugrunde liegenden Bestellung nicht aufgeführt. Im Zuge des Prozesses hatte der Käufer vorgetragen, bei den Vertragsverhandlungen ausdrücklich erklärt zu haben, dass er an einem ehemaligen Mietwagen kein Interesse habe. Da diese Behauptung durch einen Zeugen des Käufers bestätigt wurde, gelang das Gericht zur Annahme einer arglistigen Täuschung.

Aber auch unabhängig von der arglistigen Täuschung, wurde die Einstandspflicht des Händlers aufgrund der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht bejaht. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a.:

„Jedenfalls entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Autofahrer mit einem Mietfahrzeug nicht entsprechend sorgsam und vorsichtig umgehen, wie mit einem selbst erworbenen Neufahrzeug. Die Annahme, dass durch eine ungewöhnlich sorglose Fahrweise und eine gesteigerte gewerbliche Nutzung versteckte Schäden und ein höherer Verschleiß als erwartet bei dem Fahrzeug vorliegen können, ist nicht unplausibel. So hat auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim (29.12.11, 1 O 122/10) der dort angehörte Sachverständige bestätigt, dass es eine nachweisbare Käuferpsychologie dahingebend gebe, dass sich die Vornutzung eines Fahrzeuges als Mietfahrzeug auf die Kaufpreisbestimmung erkennbar mindernd auswirke. Es handelt sich bei dieser Fahrzeugeigenschaft aus Käufersicht somit üblicherweise um einen maßgeblichen, wertbestimmenden Faktor, der von der üblichen, zu erwartenden Beschaffenheit abweicht, und der für den Vertragsabschlusswillen von Bedeutung ist.

Derartige Beschaffenheitseigenschaften sind daher generell aufklärungsbedürftig und damit auch ohne ausdrückliche Nachfrage des Käufers hinweispflichtig. Diese Pflicht ergibt sich auch als vertragliche Nebenpflicht aus § 241 II BGB was auch über § 324 BGB zum Rücktritt berechtigt“

Nach Auffassung des Gerichts ist die Mietwageneigenschaft daher eine atypische Beschaffenheit die der Käufer nicht erwarten muss. Aus diesem Grund müsse ein KfZ-Händler auch ungefragt, also aus eigener Initiative, ausdrücklich darauf hinweisen.

(LG Hamburg, Urt. v. 28.10.2016, Az. 326 O 31/16)

 

BVfK Anmerkung:

In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Umstand, dass ein Gebrauchtfahrzeug vom Vorbesitzer als Mietwagen genutzt wurde, ein wertmindernder Faktor ist. Während einige Gericht den (begrüßenswerten) Standpunkt vertreten, die Mietwagennutzung sei heutzutage keine atypische Nutzung mehr, insbesondere wenn es um sog. Jahreswagen gehe, die häufig zuvor als Mietwagen genutzt würden, vertreten andere die Auffassung, eine gewerbliche Nutzung stelle in der Regel einen wertmindernden Faktor dar (wegen Abnutzung, Verschleiß, Auslastung, Fahrerzahl), der generell aufklärungsbedürftig sei. Das LG Hamburg hat sich in dem zugrunde liegenden Fall leider der letzteren Position angeschlossen.

Da die Frage einer generellen Offenbarungspflicht der Mietwageneigenschaft nach dem Besagten in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet wird, können wir nur empfehlen über diesen Umstand aufzuklären.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

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